In Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Abteilungen spielt die Qualität des Wassers in den Dentaleinheiten eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen und Patienten sowie medizinischem Personal.
Da das Wasser zum Beispiel durch Spülen und Kühlen mit der Schleimhaut von PatientInnen in Kontakt kommt, müssen Zahnarztpraxen und zahnmedizinische Abteilungen von Kliniken gemäß §23 des Infektionsschutzgesetzes sicherstellen, dass das verwendete Wasser mikrobiologisch unbedenklich ist.
Hinzu kommt, dass auch das medizinische Personal vor Infektionen durch kontaminierte Aerosole geschützt werden muss.
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